SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk
Pandemie-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk
Wie können Friseurinnen und Friseure während der Corona-Pandemie sicher arbeiten? Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Branche Friseurbetriebe erarbeitet.
Bestmöglicher Schutz für Beschäftigte
Die Regelungen sind für alle Friseurbetriebe verbindlich und ergänzen den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums um branchenspezifische Vorgaben. Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus für Inhaber, Beschäftigte und Kunden von Friseursalons bestmöglich zu reduzieren. Die BGW berät Friseurbetriebe bei der Umsetzung und überprüft die Einhaltung der Regelungen.
Vorgeschriebene Schutzmaßnahmen
Der neue Branchenstandard enthält Hygieneregeln, Handlungsanweisungen und räumliche Vorgaben. Dabei gilt die Rangfolge: technische vor organisatorischen vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Zu den verpflichtenden Maßnahmen in Deutschland gehören unter anderem:
Mund-Nasen-Schutz für Beschäftigte und Kundschaft
Obligatorisches Haarewaschen im Salon
Ausreichende Schutzabstände, gegebenenfalls mit Anpassung von Friseurarbeitsplätzen
Abschaffung von Wartezonen
Verwendung jeweils gereinigter Arbeitsmaterialien je Kunde
Optimierte Lüftung
Unterweisung der Beschäftigten in Schutzmaßnahmen, Händehygiene und Hautschutz
Um Friseurbetriebe bei der praktischen Umsetzung der Arbeitsschutzstandards zu unterstützen, entwickelt die BGW zusätzlich eine Handlungshilfe. Diese wird mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks und der Gewerkschaft abgestimmt und wird vor der voraussichtlichen Wiedereröffnung der Friseursalons vorliegen.
Aktuelle Infos online und per Telefon
Der vollständige branchenspezifische SARS-CoV-2-Standard für Friseurbetriebe ist auf www.bgw-online.de/corona zu finden. Auf ihrer Infoseite für Versicherte veröffentlicht die BGW zeitnah aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie. Für Fragen von Mitgliedsbetrieben und Versicherten hat die BGW eine Hotline eingerichtet. Über die Telefonnummer (040) 202 07 - 18 80 erhalten Mitgliedsbetriebe und Versicherte Auskünfte zu Fragen rund um das neuartige Virus aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung: Montag - Donnerstag: 7.30 - 16 Uhr und Freitag: 7.30 - 14.30 Uhr.
News: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das FriseurhandwerkBestmöglicher Schutz für BeschäftigteDie Regelungen sind für alle Friseurbetriebe verbindlich und ergänzen den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums um branchenspezifische Vorgaben. Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus für Inhaber, Beschäftigte und Kunden von Friseursalons bestmöglich zu reduzieren. Die BGW berät Friseurbetriebe bei der Umsetzung und überprüft die Einhaltung der Regelungen. Vorgeschriebene SchutzmaßnahmenDer neue Branchenstandard enthält Hygieneregeln, Handlungsanweisungen und räumliche Vorgaben. Dabei gilt die Rangfolge: technische vor organisatorischen vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Zu den verpflichtenden Maßnahmen in Deutschland gehören unter anderem:Mund-Nasen-Schutz für Beschäftigte und KundschaftObligatorisches Haarewaschen im SalonAusreichende Schutzabstände, gegebenenfalls mit Anpassung von FriseurarbeitsplätzenAbschaffung von WartezonenVerwendung jeweils gereinigter Arbeitsmaterialien je KundeOptimierte LüftungUnterweisung der Beschäftigten in Schutzmaßnahmen, Händehygiene und Hautschutz Um Friseurbetriebe bei der praktischen Umsetzung der Arbeitsschutzstandards zu unterstützen, entwickelt die BGW zusätzlich eine Handlungshilfe. Diese wird mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks und der Gewerkschaft abgestimmt und wird vor der voraussichtlichen Wiedereröffnung der Friseursalons vorliegen. Aktuelle Infos online und per TelefonDer vollständige branchenspezifische SARS-CoV-2-Standard für Friseurbetriebe ist auf www.bgw-online.de/corona zu finden. Auf ihrer Infoseite für Versicherte veröffentlicht die BGW zeitnah aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie. Für Fragen von Mitgliedsbetrieben und Versicherten hat die BGW eine Hotline eingerichtet. Über die Telefonnummer (040) 202 07 - 18 80 erhalten Mitgliedsbetriebe und Versicherte Auskünfte zu Fragen rund um das neuartige Virus aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung: Montag - Donnerstag: 7.30 - 16 Uhr und Freitag: 7.30 - 14.30 Uhr. Laden Sie sich hier die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk als PDF-Dokument herunter. 2020-04-22 14:18:052020-04-22 14:20:44sars-cov-2-arbeitsschutzstandard,friseurhandwerk,zentralverband,deutschen,friseurhandwerks,pandemie-arbeitsschutzstandardTruekostenlosZentralverband des Deutschen FriseurhandwerksTel-Aviv-Str. 3D-50676Kölnmanufacturers/zentralverband_FH.png0221-973037-0info@friseurhandwerk.de0221 973037-30Webseite Zentralverband des Deutschen FriseurhandwerksFriseur & Beauty.deEduard ZielinskiFriseurportal Friseur & Beauty.dehttps://friseur-and-beauty.de/images/Friseur-and-Beauty-Logo.pngIm Proffgarten 16D-53804Much+492245 915200info@friseur-and-beauty.de+492245 915201DE 815 814 097
Dieser Artikel wurde am 22.04.2020 veröffentlicht.
Rechtlicher Hinweis:
Die in dem Artikel dargestellten Informationen (Inhalte) wurden von Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks an Friseur & Beauty.de (Eduard Zielinski) zur Veröffentlichung übermittelt. Die Inhalte des Artikels stellen weder die eigene Meinung von Friseur & Beauty.de (Eduard Zielinski) dar, noch macht sich Friseur & Beauty.de (Eduard Zielinski) die Inhalte des Artikels zu Eigen.
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