Corona: Friseurbesuch während der Pandemie
Durch die verbindlichen Pandemie-Arbeitsschutzstandards, veröffentlicht von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), ist der Re-Start nach der sechswöchigen Corona bedingten Schließung klar geregelt. So können Friseurinnen und Friseure auch für ihre Kundinnen und Kunden während der Pandemie sicher arbeiten.
Zusätzlich zu den aktualisierten Arbeitsschutzstandards, veröffentlicht die BGW nun auch Handlungshilfen in Form von übersichtlichen Aushängen, die die wichtigsten Schutzmaßnahmen für den Friseursalon abbilden. Hier sehen nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern vor allem Kundinnen und Kunden auf einen Blick alle notwendigen Bestimmungen, um Infektionsrisiken möglichst gering zu halten.
Alle BGW-Informationen und Handlungshilfen für den Re-Start der Friseure im Überblick:
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk (Stand 30.04.20)
- Pandemie – Infektionsrisiken reduzieren
- Verhaltensregeln für den Friseurbesuch in Corona-Zeiten
