BGW Beiträge: Ratenzahlungen auch 2021 möglich
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat angekündigt, eine Ratenzahlung der Beiträge für 2021 zu ermöglichen.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat nach Gesprächen mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) angekündigt, eine Ratenzahlung der Beiträge für 2021 zu ermöglichen.
Vorbild ist die Regelung aus dem ersten Corona-Jahr 2020. Erneut sollen die Anträge digital und unkompliziert gestellt werden können.
News: BGW Beiträge: Ratenzahlungen auch 2021 möglichVorbild ist die Regelung aus dem ersten Corona-Jahr 2020. Erneut sollen die Anträge digital und unkompliziert gestellt werden können.2021-02-02 11:23:292021-02-02 11:24:53bgw,beiträge,ratenzahlungen,2021,zentralverband,deutschen,friseurhandwerks,berufsgenossenschaft,gesundheitsdienst,wohlfahrtspflege,angekündigt,ratenzahlung,ermöglichenTruekostenlosZentralverband des Deutschen FriseurhandwerksTel-Aviv-Str. 3D-50676Kölnmanufacturers/zentralverband_FH.png0221-973037-0info@friseurhandwerk.de0221 973037-30Webseite Zentralverband des Deutschen FriseurhandwerksFriseur & Beauty.deEduard ZielinskiFriseurportal Friseur & Beauty.de
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Dieser Artikel wurde am 02.02.2021 veröffentlicht.
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