Wie sind die Aussichten für Friseurbetriebe? Rosig oder dunkel?
Die Friseurbetriebe sind seit 6 Wochen geschlossen und können auf jeden Fall noch nicht geöffnet werden, das obliegt der Entscheidung durch die Politik. Leider ist das die Gegenwart, doch wie sieht die Zukunft aus? Die Aussichten für Friseurbetriebe sind diplomatisch ausgedrückt nicht gerade rosig. Eine weitere Verlängerung des aktuellen Lockdowns für Friseurbetriebe wird dazu führen, dass Friseurbetriebe schließen müssen und damit viele Mitarbeiter arbeitslos werden. Das ist keine Schwarzmalerei, sondern Realität. Die Mitarbeiter erhalten Kurzarbeitergeld und können sich so über „Wasser“ halten, aber wie sieht es auf Arbeitgeberseite aus? Hier fehlen seit dem 16.12.2020 die kompletten Einnahmen. Alternative Einnahmen wie z. B. im Einzelhandel mit Lieferangeboten gibt es im Friseurhandwerk nicht. Somit kann sich der Friseurunternehmer auch nicht zumindest daraus seine eigene private Existenzgrundlage erhalten. Der sog. Unternehmerlohn ist nicht vorhanden und wird auch durch die angekündigten (aber immer noch nicht beantragbaren) Überbrückungshilfen Teil 3 nicht aufgefangen, da hierbei nur die Fixkosten wie Pachten, Grundsteuern, Versicherungen etc. umfasst werden. Rücklagen des Unternehmers, sofern sie überhaupt noch vorhanden waren, sind spätestens jetzt vollständig aufgebraucht, da ja alle Kosten und auch das Kurzarbeitergeld für die Mitarbeitenden vorgelegt werden müssen. Die einzigen von der Politik genannten Alternativen für die Friseurbetriebe sind die Kreditaufnahme oder die Beantragung der Grundsicherung; beides muss aber gut überlegt sein, denn sonst kann es auf eine (Privat-)Insolvenz am Ende hinauslaufen und aus diesem Teufelskreis kommt dann kein Unternehmer so schnell mehr raus.
Die bisherigen Reaktionen der Politik haben gezeigt, dass es (wohl) keine Anpassung der Überbrückungshilfen Teil 3 an die besonderen Verhältnisse im Friseurhandwerk geben wird. Deswegen sind die Forderungen an die Politik, möglichst schnell nachzubessern, unverzüglich eine entsprechende, maßgeschneiderte Anpassung vorzunehmen und eine sofortige Auszahlung der Finanzhilfen zu veranlassen.
Einzige Alternative zu diesen realistischen düsteren Aussichten ist die schnellstmögliche Wiederöffnung der Friseurbetriebe, spätestens zum 15.02.2021! Gründe die unter Berücksichtigung der aktuellen Angst um die Mutationen des Virus dennoch für diese Wiederöffnungstermin sprechen, wurden bereits vor Wochen gegenüber der Politik benannt und inzwischen auch öffentlich gemacht: Wichtigster Grund ist dabei, dass durch die umfangreichen und stets gelobten Hygiene- und Arbeitsschutzstandards im Friseurhandwerk bundesweit bei über 55 Mio. Kundenkontakten im Zeitraum Oktober-Dezember 2020 NUR 8 gemeldete Infektionsfälle bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheit- und Wohlfahrtspflege zu verzeichnen waren (in Hessen waren es im gleichen Zeitraum NULL Infektionen). Die Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Friseurhandwerk ist somit gleich NULL!
Unser Appell an Bund und Länder bzw. an die Ministerpräsidentenkonferenz am 10.02.2021: MACHT DAS FRISEURHANDWERK WIEDER AUF!
