Beseitigung des Nachteils für hessische Friseur*innen
Landesinnungsverband fordert die Hessische Landesregierung auf, die Testpflicht für den Friseurbesuch bei einer Inzidenz unter 100 aufzuheben
Der Landesinnungsverband Friseurhandwerk Hessen hat die Hessische Landesregierung in einem Schreiben aufgefordert, die Testpflicht für den Friseurbesuch bei einer Inzidenz unter 100 aufzuheben. Hintergrund ist die Tatsache, dass Hessen im Vergleich zu seinen Nachbarbundesländern als einziges Land in seiner Corona-Verordnung für den Friseurbesuch bei einer Inzidenz unter 100 und über 50 zwingend einen negativen Testnachweis der Kundinnen und Kunden fordert. Das ist für das immer wieder von Rückschlägen durch Corona-Maßnahmen gebeutelte Friseurhandwerk nicht länger hinzunehmen, führt es nunmehr zu einem weiteren Mal zu zahllosen Terminabsagen von Kundinnen und Kunden – es sind teilweise bis zu 80% der Kundentermine betroffen –, die sich nicht vor dem Friseurbesuch testen lassen wollen. Diese Absagenflut hatte die hessischen Friseurbetriebe bereits direkt mit der Einführung der „Bundesnotbremse“ erreicht. Nunmehr ist es innerhalb kürzester Zeit das zweite Mal. Das kann nicht akzeptiert werden.
Diese Regelung bzw. dieser hessische Alleingang führt nicht nur zu einer Wettbewerbsverzerrung in den Grenzregionen Hessens, sondern auch zu deutlichem Unverständnis, insbesondere auch bei den Kundinnen und Kunden, zumal diese sich darauf verließen, dass nach der „Bundesnotbremse“ ein Friseurbesuch wieder ohne Testnachweis möglich ist.
Herr Ministerpräsident Volker Bouffier hatte in der Vergangenheit immer wieder betont, dass Hessen nicht eine „Insellösung“ bei Corona-Regelungen anstrebe und sich Hessen somit stets auch mit den direkten Nachbarbundesländern abstimmen müsse. Jetzt haben wir diese „Inselproblematik“ beim Friseurbesuch und die Hessische Landesregierung ist aufgefordert dieses Problem schnellstmöglich zu beseitigen, um die Insolvenzrisiken oder die Gefahr von vielen Entlassungen im hessischen Friseurhandwerk zu vermeiden.
News: Beseitigung des Nachteils für hessische Friseur*innenDiese Regelung bzw. dieser hessische Alleingang führt nicht nur zu einer Wettbewerbsverzerrung in den Grenzregionen Hessens, sondern auch zu deutlichem Unverständnis, insbesondere auch bei den Kundinnen und Kunden, zumal diese sich darauf verließen, dass nach der „Bundesnotbremse“ ein Friseurbesuch wieder ohne Testnachweis möglich ist. Herr Ministerpräsident Volker Bouffier hatte in der Vergangenheit immer wieder betont, dass Hessen nicht eine „Insellösung“ bei Corona-Regelungen anstrebe und sich Hessen somit stets auch mit den direkten Nachbarbundesländern abstimmen müsse. Jetzt haben wir diese „Inselproblematik“ beim Friseurbesuch und die Hessische Landesregierung ist aufgefordert dieses Problem schnellstmöglich zu beseitigen, um die Insolvenzrisiken oder die Gefahr von vielen Entlassungen im hessischen Friseurhandwerk zu vermeiden. 2021-05-21 10:07:172021-05-21 10:07:54beseitigung,nachteils,hessische,friseur,landesinnungsverband,friseurhandwerk,hessen,landesregierung,testpflicht,friseurbesuch,inzidenz,100,aufzuhebenTruekostenlosLandesinnungsverband Friseurhandwerk HessenNürnberger Str. 19D-63450Hanaumanufacturers/LIV_Hessen.png06181 502129-0info@friseurverband.de06181 502129-1Webseite Landesinnungsverband Friseurhandwerk HessenFriseur & Beauty.deEduard ZielinskiFriseurportal Friseur & Beauty.dehttps://friseur-and-beauty.de/images/Friseur-and-Beauty-Logo.pngIm Proffgarten 16D-53804Much+492245 915200info@friseur-and-beauty.de+492245 915201DE 815 814 097
Dieser Artikel wurde am 21.05.2021 veröffentlicht.
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